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Justiz: Blümel-Hausdurchsuchung nicht wegen "Kurz"-Kalendereintrag
KurierWird laut Justizministerium in der zwölf Seiten umfassenden Anordnung nur in einem Satz erwähnt. Nach den Angriffen der ÖVP auf die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat das Justizministerium am Samstag klargestellt, dass der medial thematisierte Kalendereintrag "Kurz" kein "entscheidender Grund" für die Anordnung der Hausdurchsuchung bei Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) gewesen sei. Die WKStA habe den Termin "nicht als rechtlich relevant" für die Maßnahme betrachtet. "Dieser Termin wird in der Anordnung, die insgesamt zwölf Seiten umfasst, lediglich am Rande in nur einem Satz erwähnt", hieß es in einer Aussendung des grün geführten Justizministeriums. Die ÖVP hatte kritisiert, dass die Hausdurchsuchung aufgrund einer Namensverwechslung erfolgt sei. Bei betreffendem Eintrag im Kalender von Novomatic-Gründer Johann Graf handelte es sich nämlich um die frühere Novomatic-Aufsichtsrätin, Grafs Schwiegertochter Martina Kurz, wie diese das in einer eidesstattlichen Erklärung festhielt.
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