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VfGH berät über Apothekenpflicht und Kuhkostüme
KurierAuch Politikerpensionsentzug und Asylthemen auf dem Arbeitsplan. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) berät in seiner heute, Dienstag, gestarteten März-Session etwa 350 Fälle. Einen großen Teil davon machen Corona-Themen aus, doch auch anderes kommt nicht zu kurz. Das Spektrum reicht vom Medikamentenverkaufsverbot in Drogeriemärkten bis zur - gerade in Corona-Zeiten - kurios anmutenden Frage, ob das Tragen eines Kuhkostüms einen Verstoß gegen das Anti-Gesichtsverhüllungssgesetz darstellt. Um den sogenannten Apothekenvorbehalt geht es - nicht zum ersten Mal - aufgrund eines Individualantrags der Drogeriemarktkette dm. Das Unternehmen wendet sich gegen Vorschriften, wonach auch nicht rezeptpflichtige Arzneimittel nur von Apotheken bezogen sowie im Kleinverkauf oder durch Fernabsatz abgegeben werden dürfen. Bei dm sieht man hier einen Verstoß gegen das Recht auf Freiheit der Erwerbsausübung.
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